Das Interesse an Franchise-Privatgutachten

Franchise-Geber, Franchise-Nehmer, Franchise-Anwälte sowie sonstige interessierte Personen und Institutionen zeigen aus unterschiedlichen Gründen Interesse an einem Franchise-Privatgutachten. Die Fragen, die vielfach gestellt werden, lauten:

  • Erfüllt das konkrete Franchise-System die als wesentlich erachteten Anforderungen an ein Franchise-System?
  • Erfolgte rückblickend gesehen die Systemumsetzung so wie vertraglich vereinbart bzw. so wie in vertragsergänzenden Handbüchern und sonstigen relevanten Dokumenten festgehalten?

Der erforderliche Zeitaufwand für Recherche und Gutachtenerstellung variiert je nach Fragestellung und je nach konkreter Situation.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Interesse gerne im persönlichen Gespräch.