Franchising gilt, in seiner klassischen Form, als die intensivste Form einer Marketingkooperation selbständiger Unternehmen. Folgende allgemeingültige Definition wurde vor mehr als einem Jahrzehnt von Erich Kaub für den Deutschen Franchise-Verband entwickelt und u.a. vom Österreichischen Franchise-Verband im Ethikkodex, der sachdienlichen Zusammenstellung von Verhaltensvorschriften im Franchising, übernommen. Auch wenn wir aufgrund unterschiedlicher Formen und Ausprägungen nicht von ‚DEM' Franchising, sondern von unterschiedlichen Franchise-Modellen sprechen müssen, so beschreibt diese Definition nachwievor die wesentlichen Aspekte, die der Grundidee des Franchising zugrundeliegen.


"Franchising ist ein vertikal-kooperativ organisiertes Absatzsystem rechtlich selbständiger Unternehmen auf der Basis eines vertraglichen Dauerschuldverhältnisses. Dieses System tritt am Markt einheitlich auf und wird geprägt durch das arbeitsteilige Leistungsprogramm der Systempartner sowie durch ein Weisungs- und Kontrollsystem eines systemkonformen Verhaltens.

Das Leistungsprogramm des Franchise-Gebers ist das Franchise-Paket. Es besteht aus einem Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzept, dem Nutzungsrecht an Schutzrechten, der Ausbildung des Franchise-Partners und der Verpflichtung des Franchise-Gebers, den Franchise-Partner aktiv und laufend zu unterstützen und das Konzept ständig weiterzuentwickeln.

Der Franchise-Partner ist im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig; er hat das Recht und die Pflicht, das Franchise-Paket gegen Entgelt zu nutzen. Als Leistungsbeitrag liefert er Arbeit, Kapital und Information. Franchising ist demnach mehr als eine Vertriebsvereinbarung, eine Konzession oder ein Lizenzvertrag, da sich beide Vertragspartner zu Leistungen verpflichten, die über den Rahmen einer herkömmlichen Geschäftsbeziehung hinausgehen".


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